Annahmebedingungen
1. Adressierung
Sendungen müssen den Namen/Firmennamen des Kunden, die individuelle DDA-Kundennummer sowie „Teichstraße 27, 79539 Lörrach, Deutschland“ enthalten. Bei fehlender Kundennummer besteht kein Anspruch auf sofortige automatische Zuordnung.
2. Größen- und Gewichtsgrenzen
Standardleistungen richten sich nach der veröffentlichten Preisliste: kleine Warensendung bis 500 g / 2 cm Dicke, Päckchen bis 2,5 kg und 60 × 30 × 15 cm, Pakete bis 50 kg und grundsätzlich bis 120 × 60 × 60 cm. Sperrgut und Paletten werden gesondert berechnet. Übergrößen können mit 50 % Aufschlag zum jeweiligen Grundpreis berechnet werden.
3. Nachnahme und Zoll
Nachnahme- oder Zollsendungen werden nur angenommen, wenn sie vorab angemeldet und ausdrücklich bestätigt wurden. Etwaige Auslagen, Gebühren und Zahlungsgrenzen sind vorab zu klären. Die aktuelle Preisliste sieht 3,00 € bis 100,00 € Auslage und 5,00 € ab 100,00 € Auslage als Annahmegebühr vor.
4. Lagerung
Für Pakete sind die ersten vier Wochen, für Sperrgut die ersten zwei Wochen als kostenfreie Lagerzeit vorgesehen. Danach kann pro angefangener weiterer Woche 50 % der jeweiligen Annahmegebühr berechnet werden.
5. Ausgeschlossene Inhalte
- explosive, leicht entzündliche, radioaktive oder sonstige gefährliche Stoffe ohne ausdrückliche gesetzeskonforme Vereinbarung;
- Waffen, Munition oder verbotene Gegenstände;
- Betäubungsmittel, illegale oder gestohlene Waren;
- lebende Tiere;
- leicht verderbliche oder kühlpflichtige Waren, sofern keine gesonderte Annahme vereinbart wurde;
- Waren, deren Besitz, Versand, Einfuhr oder Weitergabe gesetzlich untersagt ist;
- unzureichend verpackte oder undichte Sendungen, die Personen, Räume oder andere Sendungen gefährden können.
6. Sichtprüfung und Zurückweisung
Offensichtlich beschädigte, gefährliche, undichte, falsch adressierte oder nach diesen Bedingungen ausgeschlossene Sendungen können zurückgewiesen werden. Gesetzliche Pflichten und Rechte bleiben unberührt.
7. Sendungsdaten
Beim Eingang können Sendungsart, Absender, Trackingnummer, Gewicht, Zeitstempel und ein Foto der äußeren Verpackung erfasst werden. Ein internes QR-Label kann die Sendungsreferenz enthalten.
8. Postgeheimnis / Öffnen von Post
Briefpost wird nicht geöffnet, sofern nicht eine gesonderte Post-Scan-Vollmacht vorliegt und die Öffnung im konkreten Fall rechtlich zulässig ist.
9. Rücksendungen
Bereits frankierte Rücksendungen können gemäß veröffentlichter Preisliste kostenlos abgegeben werden, soweit der jeweilige Beförderer die Annahme ermöglicht.
10. Transparenz
Produktart, Gewichts-/Formatgrenzen, Preis und Haftungsregeln werden in diesen Bedingungen und der Preisliste transparent beschrieben. Soweit die Leistung als Postdienstleistung im Sinne des Postgesetzes einzuordnen ist, gelten zusätzlich die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.